Bezirksklasse Nord
Sonntag, 11.12.2011, 14:30 Uhr

Eintracht
| 0 : 0 |

Freinsheim
|
Bezirksklasse Nord
Sonntag, 26.02.2012, 14:30 Uhr

TuS Dirmstein
| 8 : 0 |

Eintracht
|
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| Tabelle
| Sp
| P
|
| 1
| Obersülzen
| 18
| 36
|
| 2
| ASV Maxdorf
| 18
| 33
|
| 3
| DJK Eppstein
| 18
| 32
|
| 4
| Friesenheim
| 18
| 30
|
| 5
| ESV Ludw.
| 17
| 29
|
| 6
| Sausenheim
| 17
| 29
|
| 7
| Weisenh. Sand
| 18
| 27
|
| 8
| TSV Eppstein
| 18
| 27
|
| 9
| Arminia Lu II
| 18
| 26
|
| 10
| TuS Dirmstein
| 17
| 25
|
| 11
| Eintracht
| 18
| 23
|
| 12
| FV Freinsheim
| 18
| 23
|
| 13
| Bobenh. Roxh.
| 18
| 18
|
| 14
| Croatia Lu
| 17
| 16
|
| 15
| Schauernheim
| 17
| 14
|
| 16
| Altleiningen II
| 18
| 11
|
Mitgliedschaft
Beitragssätze (Stand 21.05.2011)
| 1)
| Jugendliche bis 18 Jahre
52,00 EUR
(Jahresbeitrag)
| | |
| 2)
| Erwachsene ab 18 Jahre
78,00 EUR
(Jahresbeitrag)
| | |
| 3)
| Rentner
52,00 EUR
(Jahresbeitrag)
| | |
| 4)
| Ehrenmitglieder
30,00 EUR
(Jahresbeitrag)
| | |
| 5)
| Familienbeitrag
130,00 EUR
(Jahresbeitrag)
| | |
Aufnahmeantrag der Eintracht Lambsheim
>> hier herunterladen <<
Beitragsordnung (Stand 21.05.2008)
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit Abgabe des Aufnahmeantrags unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung durch den Hauptausschuss.
2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem auf den Eingang der Beitrittserklärung folgenden Monat.
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Beim Vereinsaustritt werden Verpflichtungen gegenüber dem Verein insbesondere die Beitragspflicht für das laufende Kalenderhalbjahr sofort fällig.
4. Beim Austritt aus dem Verein werden bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge nicht auch nicht anteilsmäßig zurückerstattet.
5. Im Fall des Todes eines Mitgliedes endet die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht sofort.
6. Bei Vereinswechsel aktiver als auch jugendlicher Spieler erfolgt die Freigabe erst nach Erfüllung aller Verpflichtungen dem Verein gegenüber.
7. Der Ein- und Austritt ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
8. Wehr-/Ersatzdienstleistende sind auf vorherigen Antrag für die Dienstzeit von der Beitragspflicht befreit. Ein Nachweis ist vorzulegen.
9. Schüler, Studenten, Auszubildende die das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden in die Beitragsgruppe Jugendliche eingestuft, sofern sie dies im Voraus gegen Nachweis beim Vorstand beantragen. Der Nachweis ist jährlich bis zum 10.01. neu vorzulegen. Alternativ ist auf vorherigen Antrag des Mitglieds auch für den Ausbildungs-/Studienzeitraum die Fortführung der Familienmitgliedschaft möglich.
10. Die Familienmitgliedschaft umfasst Ehepartner unter gleicher Anschrift, die eheähnliche Lebensgemeinschaft unter gleicher Anschrift sowie Erwachsene mit minderjährigen Kindern unter gleicher Anschrift. Ab dem 18. Lebensjahr fallen Familienmitglieder nicht mehr unter die Familienmitgliedschaft, sondern sind selbst beitragspflichtig.
11. Die Beiträge sind nach Wahl des Mitglieds jährlich oder ½ - jährlich im Voraus zu zahlen.
12. Der Regelfall für die Beitragszahlung ist der bargeldlose Bankeinzug. Andere Zahlungsformen (Bar-/Scheckzahlung, Überweisung) werden mit einer Unkostenbeitrag von z. Zt. 3,- € pro Beitragsfälligkeit belastet und bedürfen bei Neueintritten der Zustimmung des Schatzmeisters.
13. Eventuelle Kosten durch Nichteinlösungen von Lastschriften werden in Rechnung gestellt.
14. Der Schatzmeister und der stellvertretende Schatzmeister sind zur Entgegennahme von Barzahlungen der Mitgliedsbeiträge berechtigt.
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