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Bezirksklasse Nord

Sonntag, 11.12.2011, 14:30 Uhr

Eintracht
0 : 0
Freinsheim



Bezirksklasse Nord

Sonntag, 26.02.2012, 14:30 Uhr

TuS Dirmstein
8 : 0
Eintracht






Tabelle Sp P
1
Obersülzen
18 36
2
ASV Maxdorf
18 33
3
DJK Eppstein
18 32
4
Friesenheim
18 30
5
ESV Ludw.
17 29
6
Sausenheim
17 29
7
Weisenh. Sand
18 27
8
TSV Eppstein
18 27
9
Arminia Lu II
18 26
10
TuS Dirmstein
17 25
11
Eintracht
18 23
12
FV Freinsheim
18 23
13
Bobenh. Roxh.
18 18
14
Croatia Lu
17 16
15
Schauernheim
17 14
16
Altleiningen II
18 11






















Mitgliedschaft


Beitragssätze (Stand 21.05.2011)

1)
Jugendliche bis 18 Jahre
52,00 EUR
(Jahresbeitrag)
2)
Erwachsene ab 18 Jahre
78,00 EUR
(Jahresbeitrag)
3)
Rentner
52,00 EUR
(Jahresbeitrag)
4)
Ehrenmitglieder
30,00 EUR
(Jahresbeitrag)
5)
Familienbeitrag
130,00 EUR
(Jahresbeitrag)

Aufnahmeantrag der Eintracht Lambsheim

>> hier herunterladen <<


Beitragsordnung (Stand 21.05.2008)

1. Die Mitgliedschaft beginnt mit Abgabe des Aufnahmeantrags unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung durch den Hauptausschuss.

2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem auf den Eingang der Beitrittserklärung folgenden Monat.

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Beim Vereinsaustritt werden Verpflichtungen gegenüber dem Verein insbesondere die Beitragspflicht für das laufende Kalenderhalbjahr sofort fällig.

4. Beim Austritt aus dem Verein werden bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge nicht auch nicht anteilsmäßig zurückerstattet.

5. Im Fall des Todes eines Mitgliedes endet die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht sofort.

6. Bei Vereinswechsel aktiver als auch jugendlicher Spieler erfolgt die Freigabe erst nach Erfüllung aller Verpflichtungen dem Verein gegenüber.

7. Der Ein- und Austritt ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.

8. Wehr-/Ersatzdienstleistende sind auf vorherigen Antrag für die Dienstzeit von der Beitragspflicht befreit. Ein Nachweis ist vorzulegen.

9. Schüler, Studenten, Auszubildende die das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden in die Beitragsgruppe Jugendliche eingestuft, sofern sie dies im Voraus gegen Nachweis beim Vorstand beantragen. Der Nachweis ist jährlich bis zum 10.01. neu vorzulegen. Alternativ ist auf vorherigen Antrag des Mitglieds auch für den Ausbildungs-/Studienzeitraum die Fortführung der Familienmitgliedschaft möglich.

10. Die Familienmitgliedschaft umfasst Ehepartner unter gleicher Anschrift, die eheähnliche Lebensgemeinschaft unter gleicher Anschrift sowie Erwachsene mit minderjährigen Kindern unter gleicher Anschrift. Ab dem 18. Lebensjahr fallen Familienmitglieder nicht mehr unter die Familienmitgliedschaft, sondern sind selbst beitragspflichtig.

11. Die Beiträge sind nach Wahl des Mitglieds jährlich oder ½ - jährlich im Voraus zu zahlen.

12. Der Regelfall für die Beitragszahlung ist der bargeldlose Bankeinzug. Andere Zahlungsformen (Bar-/Scheckzahlung, Überweisung) werden mit einer Unkostenbeitrag von z. Zt. 3,- € pro Beitragsfälligkeit belastet und bedürfen bei Neueintritten der Zustimmung des Schatzmeisters.

13. Eventuelle Kosten durch Nichteinlösungen von Lastschriften werden in Rechnung gestellt.

14. Der Schatzmeister und der stellvertretende Schatzmeister sind zur Entgegennahme von Barzahlungen der Mitgliedsbeiträge berechtigt.
Neuigkeiten und Termine rund um die Eintracht Lambsheim



Glückliche Eintracht Gewinner bei Fa. Dobbert
8. Lambsheimer Lauf
am 28. Juli 2012

Weitere Informationen unter Veranstaltungen und Aktuelles


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